Pflegeberatung, die Orientierung schafft

Ruhige, verständliche Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung – inklusive der verpflichtenden Beratungseinsätze, zuverlässig, strukturiert und klar durchgeführt.

1. Pflegeberatung

Unsere Pflegeberatung bringt Klarheit in ein komplexes System.
Wir erklären die Leistungen der Pflegeversicherung verständlich, strukturieren die nächsten Schritte und begleiten Sie von der ersten Frage bis zur vollständigen Antragstellung.

2. Beratung zu Pflegeleistungen

Wir zeigen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen. Ohne Fachsprache, ohne Unsicherheit, klar und alltagsnah.

Themen im Überblick:

  • Pflegegrade & Einstufung
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Kombinationsleistungen
  • Hilfsmittel & Wohnraumanpassung

3. Beratung nach § 7 SGB XI

Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7 SGB XI.

Wir unterstützen Sie dabei, den individuellen Hilfebedarf zu klären und passende Leistungen der Pflegeversicherung zu finden.

Inhalte der Beratung

  • Klärung des persönlichen Unterstützungsbedarfs
  • Überblick über alle Pflegeleistungen
  • Empfehlungen zur Entlastung im Alltag
  • Hinweise zu Anträgen, Fristen und Kombinationsmöglichkeiten

4. Beratung nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen.

Wir übernehmen diese Einsätze ruhig, strukturiert und zuverlässig – damit das Pflegegeld ohne Unterbrechung weiter ausgezahlt wird.

Pflichtintervalle:

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

5. Anträge & MD-Begleitung

Wir begleiten Sie bei allen Schritten rund um Pflegegrad, Einstufung und Widerspruch – ruhig, verständlich und mit viel Erfahrung.

Für Sie übernehmen wir:

  • Vorbereitung auf den MD‑Termin
  • Erklärung der Kriterien für Pflegegrade
  • Unterstützung bei Widersprüchen
  • Dokumentation des Pflegebedarfs

6. Entlastung im Alltag

Viele Familien wissen nicht, welche alltagsnahen Hilfen möglich sind. Wir erklären, welche Unterstützung im Haushalt, bei Aktivitäten oder nach Krankenhausaufenthalten genutzt werden kann und wie diese finanziert werden.

7. Pflegegrad+(Erhöhungen)

Wenn sich der Zustand verändert, prüfen wir, ob ein höherer Pflegegrad sinnvoll ist. Wir unterstützen bei Dokumentation, der Antragstellung und der Vorbereitung auf den MD‑Besuch.

8. Wohnraum & Hilfsmitteln

Von Badumbauten bis zu Alltagshilfen: Wir zeigen, welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie Zuschüsse der Pflegekasse erhalten.

9. Ablauf

1. Bedarf klären

Welche Fragen bestehen? Welche Leistungen werden benötigt?

2. Beratung durchführen

Ruhig, verständlich und strukturiert – telefonisch, digital oder vor Ort.

3. Nachweis an die Pflegekasse

Bei Pflichtberatungen erfolgt die Meldung direkt an die Pflegekasse.

10. Finanzierung

Viele Beratungsleistungen werden von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen – häufig vollständig. Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

Für Sie bedeutet das:

  • vollständige oder weitgehende Kostenübernahme
  • keine direkte Zahlung an uns
  • klare, nachvollziehbare Abrechnung
  • Unterstützung ohne zusätzlichen Aufwand.

11. FAQ – Häufige Fragen

Eine Pflegeberatung informiert über Leistungen der Pflegeversicherung, unterstützt bei Anträgen und hilft, den Pflegealltag zu organisieren.

Alle Menschen mit Pflegegrad sowie ihre Angehörigen.

Ja. Die Pflegekasse übernimmt vollständig die Kosten für die Pflegeberatung – für Versicherte ist sie immer kostenfrei.

Die Beratung nach § 7 SGB XI ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf, erklärt alle Leistungen der Pflegeversicherung und zeigt auf, welche Hilfen im Alltag genutzt werden können. Sie ist gesetzlich verankert und für Betroffene kostenlos.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst nutzen, müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen lassen:

  • Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate

Wird der verpflichtende Beratungsbesuch nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig aussetzen.

Eine Pflegeberatung verläuft ruhig, strukturiert und verständlich. Dabei werden alle persönlichen Fragen geklärt, der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt und die Ergebnisse für die Pflegekasse dokumentiert. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige optimal zu entlasten.

Ja. Die Beratung kann zu Hause, telefonisch oder digital per Video durchgeführt werden. Dadurch ist sie flexibel und passt sich den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen an.

Die Beratung wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, meist Pflegeberaterinnen und Pflegeberater mit Erfahrung in Pflege, Alltagsunterstützung und den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie kennen die gesetzlichen Regelungen und helfen, passende Hilfen zu finden.

Kontakt & Beratung

📞 Telefon: 0800 – 2 17 18 19 (kostenlose Beratung)

📠 Fax: 09774 – 85 86 613

✉️ E‑Mail: kontakt(at)haushaltshilfe24.de

💬 WhatsApp: 0174 – 2 17 18 19

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